Anmeldung von Veranstaltungen auf der Sportanlage Kirchtimke

 

Liebe Vereinsmitglieder,

die Sportanlage in Kirchtimke bietet den Mitgliedern unseres Vereins gleichermaßen einen Ort der gemeinsamen Ausübung von Sport und des gesellschaftlichem Beisammenseins. Die Räumlichkeiten können von den Mitgliedern im Rahmen des Trainings- und Spielbetriebs aber auch zum Zwecke der Geselligkeit genutzt werden.

Um die Nutzung und Belegung der Anlage zu strukturieren, müssen Veranstaltungen außerhalb des gewöhnlichen Sportbetriebes künftig beim Vorstand des TSV Timke angemeldet werden. Diese Maßnahme dient lediglich dem Zwecke der Strukturierung, Information und Kenntnisnahme.

 

Es ist zu beachten, dass die spezifischen gesetzlichen Regelungen für Sportanlagen nur bei Veranstaltungen zum Zwecke der Sportausübung gültig sind. Dies gilt insbesondere für die Sportanlagenlärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Bei anderen Veranstaltungen innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten, sind die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Uhrzeit und der Immissionswerte einzuhalten, gemäß Niedersächsischem Lärmschutzgesetz. Bei Verstößen und entsprechendem rechtlichen Vorgehen kann es zu Sanktionen für den Verein kommen, die unter anderem auch die Nutzung des Sportplatzes beeinträchtigen können.

 

Aus diesen Gründen wird darum gebeten, Veranstaltungen mit dem beiliegenden Anmeldebogen beim Vorstand des TSV Timke anzumelden. Dies betrifft alle Veranstaltungen, die nicht unmittelbar mit der Sportausübung zusammenhängen, beispielsweise Mannschafts- oder Spartenfeiern.

Der Antrag ist mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei einem Vorstandsmitglied einzureichen.

 

 

Ergänzende Informationen:

Sportanlagenlärmschutzverordnung: Der Betrieb von Sportstätten bezüglich des Lärmschutzes wird durch die 18. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt. Hierin findet man Vorgaben für den Betrieb von Sportanlagen, soweit es dem Zwecke der Sportausübung dient.

Niedersächsisches Lärmschutzgesetz: Finden Veranstaltungen statt, die nicht der Sportausübung dienen, sind die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Lärmschutzgesetzes anzuwenden. Die nächtliche Ruhezeit beläuft sich auf 22:00 bis 6:00 Uhr, weiterhin sind Ruhezeiten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zu berücksichtigen.

 

ANMELDEFORMULAR

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